Auch nach der Geburt haben sie Anspruch auf Hebammenhilfe bis zur 12 Woche. In manchen Fällen sogar auch darüber hinaus.
Während der Hausbesuche beobachte ich die Rückbildungsvorgänge Ihres Körpers und die Entwicklung Ihres Babys.
Ich helfe Ihnen im Umgang mit Ihrem Baby und unterstütze sie in Ihrer neuen Rolle als Eltern.
Auch diese Kosten übernimmt die KK.